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BGB § 2069 Abkömmlinge des Erblassers

BGB § 2069 Abkömmlinge des Erblassers

[ Auszug: Hat der Erblasser einen seiner Abkömmlinge bedacht und fällt dieser nach der Errichtung des Testaments weg, so ist im Zweifel anzunehmen, dass dessen Abkömmli ... ]